Entwürfe der sektoriellen Pläne - Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Entwürfe der sektoriellen Pläne Transport (PST), Gewerbegebiete (PSZAE), Landschaften (PSP) und Wohnungswesen (PSL) sind Ausführungsreglemente des Landesplanungsgesetzes vom 30. Juli 2013.

Als solche decken sie die vier großen politischen Handlungsfelder der Landesplanungspolitik ab die im „Programme directeur d'aménagement du territoire“ festgehalten sind.

Sie haben einen direkten Einfluss auf die räumliche Gliederung und die Raumnutzung auf nationaler Ebene und ermöglichen eine nachhaltige räumliche Entwicklung zu gestalten.

Die sektoriellen Pläne wurden im Einklang mit den Planungspraktiken, wie sie auf europäischer Ebene abgestimmt sind, erstellt und fügen sich ebenfalls in den Zusammenhang der grenzüberschreitenden Planung der Großregion ein.

Nachdem die Entwürfe der vier sektoriellen Pläne den betroffenen Parlamentskommissionen sowie den Schöffenräten vorgestellt worden waren, wurde am 16. Juni 2014 durch Regierungsbeschluss die vom Landesplanungsgesetz vorgesehene Prozedur begonnen.

Die sektoriellen Pläne wurden an die Gemeinden sowie an den Conseil supérieur de l’aménagement du territoire zur Begutachtung verschickt.

Im Rahmen dieser Prozedur ist ausserdem vorgesehen, dass die Bürger oder sonstige Dritte Einsicht in die vier Entwürfe der Pläne bekommen und darauf reagieren können.

So können sämtliche Dokumente und Informationen, die zusätzlich zu den Entwürfen der Pläne vorliegen öffentlich eingesehen werden :

  • Auslage in den Gemeindeverwaltungen sowie im Ministerium für Nachhaltigkeit und Infrastruktur;
  • Bereitstellung zum Download auf dieser Internetseite.

Ausserdem bietet die Regierung vier regionale Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit an und zwar:

  • am 30. Juni in Marnach (Cube 521)
  • am 1. Juli in Belval (Centre de Congrès, Maison du Savoir)
  • am 2. Juli in Echternach (Trifolion)
  • am 7. Juli im Großen Theater der Stadt Luxemburg

jeweils von 19.00 – 21.30 Uhr.

Eine Simultanübersetzung ins Französische wird angeboten; in Luxemburg-Stadt auch ins Englische.

Hier möchten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, wie Sie sich in die Planungen einbringen können.

Ihre Beteiligung ist auf 2 Ebenen möglich:

  • 1. Zum Inhalt der vier Entwürfe der sektoriellen Pläne ;
  • 2. Zur Strategischen Umweltprüfung, welche für die vier Pläne durchgeführt wurde.

1. Entwürfe der sektoriellen Pläne

Mit den Entwürfen der sektoriellen Pläne Transport (PST), Gewerbegebiete (PSZAE), Landschaften (PSP) und Wohnungswesen (PSL) liegen auf nationaler Ebene Planwerke vor, die nach ihrer Annahme als großherzogliche Verordnungen für nachgeordnete Planungsebenen bindend sein werden. Die sektoriellen Pläne sind Raumordnungspläne und sollen die Grundzüge der Raumentwicklung steuern. Sie werden erstmalig aufgestellt.

Die Unterlagen zu den laufenden Planungsverfahren liegen während der Beteiligungsfrist zur allgemeinen Einsichtnahme zu den üblichen Dienststunden in sämtlichen Gemeindehäusern und im Ministerium für Nachhaltigkeit und Infrastruktur (Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département de l’aménagement du territoire, 4, place de l’Europe Luxembourg – 13. Stock – Bibliothek 13.06 – Herr Berens) bereit.

Dieselben Unterlagen finden Sie gleichzeitig auch auf dieser Internetseite.

1.a) Wie und in welchem Zeitraum kann ich eine Stellungnahme abgeben ?

Gemäss dem Gesetz vom 30. Juli 2013 bezüglich der Raumplanung, sind die Anmerkungen der Interessenten zu den Entwürfen der sektoriellen Pläne schriftlich und innerhalb einer Frist von 45 Tagen ab dem Tag des Aushangs der Entwürfe der sektoriellen Pläne im Gemeindehaus, an den Schöffenrat der betroffenen Gemeinde zu senden

Für Auskünfte steht Ihnen das Fachpersonal des technischen Dienstes Ihrer Gemeinde während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei jeder Stellungnahme Ihre vollständige Adresse an.

1.b) Was geschieht mit meiner Stellungnahme ?

Alle fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden sowohl von den Diensten der Gemeindeverwaltung, den politischen Instanzen auf kommunaler Ebene sowie den Fachleuten in den betroffenen Ministerien bearbeitet. Hiezu werden alle vorgebrachten Argumente geprüft und abgewogen. Danach entscheidet die Regierung, ob die Planung aufgrund der vorgebrachten Argumente geändert wird.


2. Strategische Umweltprüfung (SUP) der Entwürfe der sektoriellen Pläne

Bei der Aufstellung und Änderung bestimmter Pläne und Programme, wie der vier sektoriellen Pläne ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) verpflichtend.

Grundlage ist das Gesetz „Loi du 22 mai 2008 relative à l’évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l’environnement“, Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001.

Die Zielsetzungen der SUP sind:

  • Beitrag zur wirksamen Umweltvorsorge und nachhaltigen Entwicklung,
  • Frühzeitige Integration der SUP in Planungs- und Entscheidungsprozesse durch prozessbegleitende Prüfung,
  • Angemessene Prüfung von Planungsalternativen,
  • Berücksichtigung von kumulativen Umweltauswirkungen und Wechselwirkungen.

Das Gesetz sieht eine Bürgerbeteiligung in einer frühen Phase der Planung vor.

Deshalb wird die Öffentlichkeit miteinbezogen bevor die Entwürfe zu den sektoriellen Plänen rechtsgültig verankert werden.

Die Stellungnahme muss sich hier aber ausschliesslich auf die zu erwarteten Umweltauswirkungen der sektoriellen Pläne beziehen und nicht zum eigentlichen Inhalt der Pläne.

Die Unterlagen zu den laufenden Planungsverfahren liegen während der Beteiligungsfrist zur allgemeinen Einsichtnahme zu den üblichen Dienststunden in sämtlichen Gemeindehäusern und im Ministerium für Nachhaltigkeit und Infrastruktur (Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département de l’aménagement du territoire, 4, place de l’Europe Luxembourg – 13. Stock – Bibliothek 13.06 – Herr Berens) bereit.

Dieselben Unterlagen finden Sie gleichzeitig auch auf dieser Internetseite.

2.a) Wie und in welchem Zeitraum kann ich eine Stellungnahme abgeben ?

Gemäss dem Gesetz vom 22. Mai 2008 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, sind die Anmerkungen der Interessenten innerhalb einer Frist von 45 Tagen ab dem Tag des Aushangs der Entwürfe der sektoriellen Pläne im Gemeindehaus, direkt an die zuständigen Behörden zu schicken.

Innerhalb der Beteiligungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme per Brief oder per E-mail an das Ministerium für Nachhaltigkeit und Infrastruktur schicken.

Postadresse:

Ministère du Développement durable et des Infrastructures – Département de l’aménagement du territoire

4, place de l’Europe, L- 1499 Luxembourg

E-mail: info@dat.public.lu

Bitte geben Sie bei jeder Stellungnahme Ihre vollständige Adresse an.

2.b) Was geschieht mit meiner Stellungnahme?

Alle fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden von den Fachleuten in den betroffenen Ministerien bearbeitet. Hierzu werden alle vorgebrachten Argumente geprüft und abgewogen. Danach entscheidet die Regierung, ob die Planung aufgrund der vorgebrachten Argumente geändert wird.

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