Jean-Marie Halsdorf: "Kommunale Reformpolitik im Grossherzogtum". Discours à l'occasion de la conférence "Innovative Kommunen - Effiziente Kommunalverwaltungen - Herausforderungen und Modernisierungskonzepte für die Kommunalpolitik in der Großregion"

Ich werde mich in meinem Vortrag zur kommunalen Reformpolitik im Großherzogtum Luxemburg mit vier Themen befassen. (1) Zunächst werde ich Ihnen kurz die Ausgangssituation schildern, die eine Reform des Kommunalwesens in Luxemburg überhaupt erst notwendig macht, sowie die Vorarbeiten, die zu diesem Thema bereits geleistet wurden. (2) Anschließend werde ich Ihnen die wichtigsten Aspekte aus dem „Integrativen Konzept für eine territoriale und administrative Reform“ erläutern, welches ich in meiner Funktion als Innen- und Landesplanungsminister im April 2005 vorgelegt habe. (3) Ich werde dann die Arbeitsweise des parlamentarischen Sonderausschusses für eine territoriale Reorganisation Luxemburgs kurz umreißen, ehe ich Ihnen (4) abschließend meine aktuellen ergänzenden Überlegungen zur Territorialreform vorstellen werde.

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Die Verwaltungs- und Territorialstrukturen in Luxemburg stammen aus einer Zeit, in der Pferdewagen die am weitesten verbreiteten Verkehrsmittel waren und Napoleon über das "Département des Forêts" verfügte. Unschwer vorzustellen, dass sich unter diesen Voraussetzungen, Wohnen, Arbeiten und Fortbewegen nur mühselig effizient organisieren lassen. Innerhalb der politischen Klasse reifte daher die Erkenntnis, dass man nicht an einer tief greifenden Reform vorbeikommen wird, welche die Verwaltungsstrukturen an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts und dem neuen Verständnis von Verkehrs- und Raumplanung anpassen soll. Bereits in der die Regierungserklärung von 1999 wurde festgehalten, dass der kommunale Sektor einer genauen Betrachtung unterzogen werden soll.

Mit allen Beteiligten wurde eine öffentliche Diskussion geführt, im Rahmen einer breiten Beratung kamen alle politischen Parteien, Vereinigungen und die Zivilgesellschaft zu Wort. Infolge dieses Diskurses Unterredungen kam es schließlich 2003 zu einer Orientierungsdebatte in der Abgeordnetenkammer.

Im Zuge dieser Orientierungsdebatte wurden die Prinzipien des Einheitsstaates, der Legalität, der Territorialität, der Spezialität, der Subsidiarität sowie der kommunalen Selbstverwaltung bekräftigt.

- 2. -

Die Regierungserklärung von 2004 hat die 1999 geäußerten Absichten explizit bestätigt. Um den eingeleiteten Reformprozess voranzubringen, wurde im Dezember 2004 ein Sonderausschuss der Abgeordnetenkammer gebildet, der sich, in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, inhaltlich mit der Reform der Verwaltungs- und Territorialstrukturen Luxemburgs beschäftigen soll. Im Mai 2005 legte ich mein integratives Reformkonzept vor, das diesem Ausschuss als Diskussionsbasis dienen sollte und welches ich Ihnen im Folgenden näher erläutern möchte. Anschließend werde ich auf die Arbeiten des Sonderausschusses eingehen.

Als Ausgangsbasis für meine Überlegungen diente folgende allgemeine Feststellung: Wachstum schafft Beschäftigung, Beschäftigung zieht Bevölkerung an und Bevölkerung verursacht Verkehr, braucht Wohnraum, öffentliche Strukturen und Dienstleistungen. Dieser Prozess hat sich in Luxemburg in den vergangenen 20 Jahren beschleunigt, ohne dass man die Strukturen an diese Entwicklung angepasst hätte. Die Verwaltungsorganisation ist heute die gleiche wie vor 200 Jahren, und auch die Aufteilung des Territoriums in Distrikte, Kantone und Gemeinden ist seit 150 Jahren praktisch unverändert.

Der Versuch, die Entwicklung von heute mit Strukturen von gestern zu begleiten, stößt zunehmend an seine Grenzen. Besonders einwohnerschwache Gemeinden tun sich schwer, die ganze Bandbreite an öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen. Ein Zeichen dafür ist nicht zuletzt die rasante Zunahme von Gemeindesyndikaten innerhalb derer mehrere Gemeinden öffentliche Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Sport, Abfallbeseitigung oder auch Kultur mit Hilfe hoher staatlicher Bezuschussung zu bewältigen versuchen. Fusionsbestrebungen, die in den 70er Jahren unternommen wurden, schlugen bis auf wenige Ausnahmen fehl.

Unterschiede in der demographischen Entwicklung, bei der Finanzierungskapazität und dem Organisationsgrad zwischen den verschiedenen lokalpolitischen Einheiten bewirken, dass öffentliche Dienstleistungen nicht flächendeckend gewährleistet sind. Besonders im schulischen Bereich und im Bereich der sozialen Auffangstrukturen gibt es große Unterschiede je nach Gegend und Gemeinde.

Die Regierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Ungleichheiten auszugleichen und die Raum- und Verkehrsplanung in Luxemburg neu zu begründen. Mit dem Integrativen Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept (IVL) liegt ein Ansatz vor, wie Wohnen, Arbeiten und Mobilität im Luxemburg von morgen aussehen könnten. Mit der Reform der Verwaltungsstrukturen wollen wir Mittel bereitstellen, um diese Entwicklung konstruktiv zu begleiten.

Die Gemeinden spielen bei einer solchen Reform natürlich die Schlüsselrolle, sind sie doch der zentrale Akteur im Rahmen der territorialen Dezentralisierung in Luxemburg. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Grundaufgabe der Kommunen definiert als das Verwalten des kommunalen Territoriums und das Organisieren des Zusammenlebens der Einwohner.

Aus dieser Grundaufgabe haben sich die folgenden kommunalen Hauptaufgaben entwickelt:

  1. die Gestaltung der kommunalen Raumordnung bzw. der Flächennutzung auf kommunaler Ebene;

  2. das Erlassen von Polizeireglementen zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung;

  3. Organisation des Vorschul- und Grundschulunterrichts, wobei das Bildungswesen eine geteilte Kompetenz von Staat und Gemeinden darstellt;

  4. Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserreinigung innerhalb des kommunalen Territoriums;

  5. Abfallentsorgung, Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung;

  6. der Bau und der Unterhalt des öffentlichen Straßennetzes sowie der Erlass der Verkehrsreglemente sind geteilte Kompetenzen;

  7. das Verwalten der Einwohner anhand des Personenstandsregister;

  8. Sozialamt sowie Friedhofsverwaltung.

Neben diesen Grundleistungen bieten verschiedene Gemeinden zusätzliche Leistungen an, wozu Kindertagesstätten, Sport- und Kulturinfrastrukturen, öffentlicher Personennahverkehr u.ä. gerechnet werden.

Es existieren heute erhebliche Unterschiede im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen der Gemeinden. Ziel unseres Reformkonzepts ist daher ein Mindestmaß an öffentlichen Dienstleistungen zu garantieren, welches jede Gemeinde ihren Bürgern zu vergleichbaren Bedingungen und Preisen anbieten soll. Wir wollen daher Mindeststandards festlegen, die jede Gemeinde in Luxemburg erfüllen muss, um den Ansprüchen des 21. Jahrhunderts zu genügen und um lebensfähig zu bleiben. Jedem Einwohner soll derselbe bürgernahe Basisservice zugute kommen.

Um das Ziel der garantierten Mindeststandards zu erreichen, benötigen wir:

a) starke Gemeinden;
b) eine bessere Zusammenarbeit der Gemeinden;
c) weniger staatliche Kontrolle und einfache und schnellere Prozeduren sowie
d) eine Anpassung der Gemeindefinanzen.

a)

Damit Gemeinden weitgehend autonom funktionieren und ein sinnvolles Maß an öffentlichen Dienstleistungen anbieten können, gehen wir in unserem Reformkonzept von einer Bevölkerung von 3.000 Einwohnern aus, die in diesem Zusammenhang als "kritische Masse" bezeichnet wird und sich aus einem komplexen Zusammenspiel verschiedener Komponenten ergibt. Wir haben festgestellt, dass Gemeinden, die über die kritische Masse verfügen, in der Lage sind den Unterhalt der allgemeinen Infrastrukturen aus den Bereichen Strassen, Wasser, Abwasser und Abfall autonom sicherzustellen. Zurzeit verfügt aber nur knapp ein Drittel der 116 luxemburgischen Gemeinden über diese kritische Masse, was den Handlungsbedarf im Bereich der Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen und der territorialen Aufteilung deutlich unterstreicht.

Wir streben in unserem Reformkonzept in der Philosophie der Zentralen Orte als 1. Stufe [untere Ebene] die kritische Masse von den 3000 Einwohnern an. Auf dieser Stufe müssen die Gemeinden fähig sein, ihren obligatorischen Aufgaben, d.h. dem Verwalten des Territoriums und der Bevölkerung, ohne fremde Hilfe nachzukommen. 80 Kommunen in Luxemburg erfüllen die kritische Masse der 1. Stufe bislang noch nicht. Unser Reformkonzept stellte diesen Gemeinden 2005 zwei Wege in Aussicht um diese Stufe zu erreichen: einerseits die freiwillige Fusion, andererseits die so genannte Gemeinschaft von Gemeinden. Ich werde diese beiden Modelle später ausführlicher erläutern.

Auf der 2. Stufe [mittlere Ebene] sehen wir zwei Arten von Gemeinden, die jeweils mehr als 3000 Einwohner zählen:

  • einerseits sind dies diejenigen Gemeinden, die im Leitprogramm ["programme directeur"] der luxemburgischen Landesplanung als regionale Anziehungs- und Entwicklungszentren eingestuft wurden. In diesen Gemeinden werden Dienstleistungen und Anlagen angeboten, die über den alltäglichen Gebrauch hinausgehen und nicht nur die ortsansässige Bevölkerung ansprechen;

  • andererseits sind dies die Gemeinden, deren Einwohnerzahl zwischen 3500 und 14000 liegt. Sie sind um die großen Städte der obersten Stufe angesiedelt sind und bilden mit diesen Städten Anziehungspunkte. Es ist äußerst wichtig, dass diese Gemeinden mit der jeweiligen Stadt (Luxemburg, Esch, Nordstadt) eng zusammenarbeiten, um eine kohärente Entwicklung des jeweiligen Anziehungsgebiets zu gewährleisten. Diese Gemeinden erfüllen wichtige Funktionen administrativer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Natur.

Der 3. Stufe [oberste Ebene] werden Städte zugeordnet, welche das Leitprogramm als Anziehungs- und Entwicklungszentren mittlerer und höherer Ordnung definiert. In der Kategorie der höheren Ordnung befindet sich lediglich die Hauptstadt Luxemburg, welche neben ihren Aufgaben als Kommune auch Aufgaben von regionaler, nationaler, transnationaler und sogar internationaler Bedeutung nachkommt. In der mittleren Ordnung liegen Esch im Süden und die so genannte Nordstadt um Diekirch und Ettelbrück. Alle diese Städte der 3. Stufe müssen unbedingt mit den umliegenden Gemeinden kooperieren, damit eine geordnete Entwicklung dieser Ballungsräume gewährleistet werden kann. Unser Reformkonzept sieht vor, dass diese Zusammenarbeit im Rahmen einer so genannten Stadtgemeinschaft ["communauté urbaine"] geschehen soll.

Anhand dieser drei Stufen wollen wir mit dem Reformkonzept starke Gemeinden schaffen. Daneben sieht das Konzept Mittel vor, durch die eine Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit erreicht werden soll.

b)

Die Ausgangspositionen sind in den verschiedenen Regionen des Landes natürlich sehr unterschiedlich. In der Nähe der Städte entwickelten sich sogenannte "Speckgürtel", die sich an den Peripherien ausgedehnt in das Umland ausgebreitet haben und sich in der Regel durch ein dynamisches Bevölkerungswachstum, hohe öffentliche (?) Einnahmen und ein hoch entwickeltes öffentliches Dienstleistungsangebot auszeichnen. Trotz der geographischen Nähe dieser Gemeinden zu den Stadtzentren kam es auf technischer oder organisatorischer Ebene nur selten zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Zentrum und Umland. Der ländliche Raum zeichnet sich seinerseits durch eine Vielzahl von kleinen Gemeinden aus, die kaum über die Mittel verfügen, aus eigener Kraft ihren Bürgern die Basisdienstleistungen anzubieten zu können.

Wie bereits erwähnt, sollen die kleinen Gemeinden zunächst die erste Stufe, also 3000 Einwohner erreichen. Dies soll entweder durch eine sofortige freiwillige Fusion oder durch die Gründung einer Gemeinschaft von Gemeinden erreicht werden.

Die Fusion ist in unseren Augen das ideale Instrument für ein schnelles und optimales Resultat. Die Fusion ermöglicht es mittels einer neuen, größeren Einheit kosteneffizienter zu arbeiten und die Interessen der Bürger besser zu vertreten. Daneben eröffnet die Fusion den ehemals kleinen Gemeinden neue Perspektiven, die für jede einzeln unerreichbar sind, z.B. im Bereich der Infrastrukturen und Anlagen. Außerdem würde die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und die größere Gemeinden könnten sich besser gegenüber dem Staat und den Nachbargemeinden behaupten.

Gemeindefusionen sind jedoch politisch schwer durchzusetzen und bis auf sehr wenige Ausnahmen in der Vergangenheit gescheitert. Die Regierung schlägt daher in einer ersten Phase Fusionen auf freiwilliger Basis vor. Um diesen Prozess zu begleiten, beabsichtigt die Regierung, den freiwilligen Fusionen einen gesetzlichen Rahmen neben einer finanziellen Unterstützung zu geben und die Gemeindefusion in der Praxis so einfach wie möglich gestalten.

Als Alternative zur Fusion haben wir in unserem Reformkonzept ursprünglich die Gemeinschaft von Gemeinden vorgeschlagen. Diese Gemeinschaft von Gemeinden ist nicht mit einem Gemeindeverband oder, wie wir in Luxemburg sagen, einem Gemeindesyndikat zu verwechseln. Das Gemeindesyndikat ist eine eher auf die Erfüllung bestimmter Zwecke ausgerichtete Struktur. Hier schließen sich mehrere Gemeinden unabhängig von ihrer geographischen Lage zusammen, weil es ihnen unmöglich ist eine bestimmte Leistung im Alleingang zu bewältigen. Im Vordergrund der Gemeinschaft von Gemeinden steht das Prinzip der Territorialität: ganz im Sinne von Systematik und Kohärenz sollen die Basisleistungen auf dem Gesamtgebiet sichergestellt werden. Eine Gemeinschaft von Gemeinden können nur diejenigen Gemeinden eingehen, welche durch ihr Territorium miteinander verbunden sind. Das Gebiet einer Gemeinschaft von Gemeinden muss zusammenhängend, d.h. ohne Insellagen, sein. Diesen Gemeinschaften von Gemeinden sollten per Gesetz bestimmte Kompetenzen zugewiesen werden. Der Unterschied zum Gemeindesyndikat besteht darin, dass die Gemeinden ihre Zuständigkeit für die gesetzlich definierten Kompetenzen ganz an die Gemeinschaft abtreten sollten.

Eine Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit soll daneben durch das Schaffen von Stadtgemeinschaften entstehen; Raumplaner sprechen in diesem Zusammenhang von einem

"Nachbarschaftsverband". Laut unserem Reformkonzept ermöglicht dieses Instrument den vom IVL definierten drei Hauptentwicklungszentren ihre interkommunale Zusammenarbeit in der Art zu gestalten, dass eine kohärente Entwicklung des gesamten Ballungsraumes gesichert werden kann. Sie müssen sich nur vor Augen halten, dass die Hälfte der Einwohner Luxemburgs sowie Zweidrittel der Arbeitsplätze Luxemburgs in diesen drei Anziehungspolen angesiedelt sind! Unser Konzept sieht daher vor, dass das Modell der Stadtgemeinschaft obligatorisch werden soll für die Gemeinden in den Ballungsgebieten um Luxemburg-Stadt, um Esch/Alzette und um die Nordstadt.

Die Entwicklung dieser Pole ist eine zentrale Herausforderung für unser Land. Daher müssen die Gemeinden, die im Ballungsraum eines solchen Anziehungspunkts liegen, Mitglied der Stadtgemeinschaft werden und dieser die folgenden Gemeindekompetenzen abtreten:

  • das Erstellen der Bebauungspläne mit dem Transfer des zuständigen technischen Dienst;

  • die Gestaltung der Gewerbegebiete;

  • die Gestaltung und Leitung der Infrastrukturen und Anlagen von regionaler Bedeutung;

  • die Sicherstellung des öffentlichen Transports.

Wie ich vorhin schon erwähnt habe, wird die kommunale Zusammenarbeit heute ansatzweise innerhalb der zahlreichen Gemeindesyndikaten praktiziert. Sie sollen auch weiterhin als Instrument bestehen bleiben. Da wir uns aber bewusst sind, dass von den über 70 luxemburgischen Syndikaten einige Verbände so klein sind, dass sich der Aufwand gegenüber dem Endresultat nicht rechtfertigen lässt, wollen wir die Zahl der Gemeindesyndikate verringern. Diese Reduzierung wollen wir erreichen, indem wir einige Aufgaben der unterschiedlichen Syndikate neu definieren oder zielgerichtet zusammenlegen.

Unser Reformkonzept sieht nicht nur eine Reorganisierung der Zusammenarbeit der Gemeinden auf kommunaler Ebene vor, sondern strebt auch eine Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit der Kommunen an. Auf dieser regionalen Ebene sollen sich in Zukunft der Staat und die gestärkten Kommunen begegnen. Vorrangiges Ziel dieser Zusammenarbeit ist die konsequente Umsetzung der durch das Leitprogramm der Landesplanung sowie durch das IVL vorgesehenen Punkte.

Erste Erfahrungen haben uns gezeigt, dass die Form des Syndikats nicht die beste Lösung für Regionalplanung ist und dass eine Aktive Beteiligung des Staates an diesen Planungen notwendig ist. Vor allem wenn man bedenkt, dass der Staat in den vergangenen 15 Jahren, in Abwesenheit jeglicher globalen Strategie, die in Form von Subsidien bzw. Zweckzuweisungen für kommunale Infrastrukturen um 425 Prozent erhöht hat. Damit Sie einen Eindruck erhalten um welche Summen es sich hierbei handelt: die Unterstützung von 25,9 Mio. Euro im Jahre 1990 wurden auf 110 Mio. Euro im Jahr 2004 gesteigert! Es ist unbedingt notwendig, die Regionalplanung zu stärken und in der Finanzierung von kommunalen Projekten neue Wege zu beschreiten. Im Reformkonzept schlagen wir ein neues Finanzierungsmodell vor, das es ermöglichen sollte anhand einer systematischen und maximalen Umverteilung ein positives Resultat auf territorialer Ebene zu erzielen.

Wir stellen uns in diesem Bereich eine gemischte Struktur vor, die es erlaubt, ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, dem regionalen Gesamtaspekt mit der Planung, der Entwicklung sowie der Finanzierung von der Region in der Region gerecht zu werden. Gemäß unseres Reformkonzeptes von 2005 sollte die wichtige Aufgabe der Regionalplanung einer öffentlichen Einrichtung anvertraut werden: der so genannten "öffentlichen Einrichtung für regionale Koordination". In dieser Einrichtung sollen Vertreter von Staat und Gemeinden zusammenarbeiten. Ziel dieser Einrichtung ist das Umsetzen der Regionalpolitik, welche durch das Leitprogramm der Landesplanung und das IVL vorgesehen ist. Daneben soll die öffentliche Einrichtung die Entwicklung der Gemeindestrukturen innerhalb der Region koordinieren.

Unser Reformkonzept sieht außerdem einen regionalen Vertreter des Staates sowie ein so genanntes "Haus des Staates" in den sechs Planungsregionen vor. Die regionalen Staatsvertreter sollen die Rolle ausfüllen, die zum Teil der Funktion der heutigen Distriktskommissare entspricht, zum Teil aber auch neu definiert werden muss. Der territoriale Staatsvertreter soll in der Region angesiedelt werden und "seine" Region kennen, um die Aktivitäten des Gemeindesektors zu begleiten. Er verkörpert somit die dezentrale Vertretung des Staates in den einzelnen Regionen. In seiner Person steht den Gemeinden ein kompetenter Ratgeber zur Seite, mit dessen Hilfe sie ihre täglichen Aufgaben im Einklang mit der Gesetzgebung und dem Gemeinnutz verrichten können. Durch das Haus des Staates soll der Staat soll näher an seine Bürger herangebracht werden. In diesem Haus sollte sich selbstverständlich die Dienststelle des territorialen Staatsvertreters befinden; außerdem sollten dort verschiedene staatliche Dienstleistungen bürgernah in der Region erbracht werden..

c)

Ein dritter Aspekt unseres Reformkonzepts befasst sich mit der Kontrolle die kommunalen Aktivitäten durch die Oberbehörde d.h. des Innenministeriums. Die staatliche Kontrolle soll modernisiert und vor allem neu orientiert werden. Wir wollen die Autonomie der Gemeinden stärken und damit die kommunale Verantwortung aufwerten. Die Kontrolle des Staates besteht bisher hauptsächlich in einer systematischen Zustimmung bzw. Ablehnung der Mehrzahl der kommunalen Entscheidungen. Wir sind der Meinung, dass die staatliche Kontrolle sich in Zukunft auf die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der kommunalen Entscheidungen beschränken sollte. Daher soll die systematische Kontrolle der Gemeindebeschlüsse von einer Beobachtung und Begleitung durch den territorialen Staatsvertreter abgelöst werden, die sich im Rahmen eines Dialoges mit den Gemeinden, Syndikaten, Gemeinde- und Stadtgemeinschaften abspielen wird. Nur im Fall, dass keine Einigung im Dialog zustande kommt, der Staatsvertreter aber weiterhin der Auffassung ist, dass eine kommunale Entscheidung nicht rechtmäßig ist, soll ein Verwaltungsrichter eingeschaltet werden. Wir wollen also die Form der systematischen Kontrolle zugunsten eines institutionellen Dialoges abschaffen. Dieser Dialog baut auf einer rein juristischen und komplett entpolitisierten Überprüfung auf. Wir sind davon überzeugt, dass dadurch die Gemeindeautonomie begünstigt und für Rechtssicherheit innerhalb des kommunalen Raumes gesorgt wird.

Die Kontrolle der Gemeindefinanzen soll ebenfalls einer Neugestaltung unterzogen werden. Die budgetspezifische Kontrolle bleibt hierbei allerdings erhalten, schließlich muss das Gleichgewicht der öffentlichen Finanzen gewährleistet bleiben. Da der Staat wesentlich zur Finanzierung der Gemeinden beiträgt, möchte er auch das entsprechende Maß an Verantwortung übernehmen. Das Reformkonzept von 2005 schlägt unter anderem die Schaffung eines kommunalen Rechnungshofes vor, um die Verwaltung der Gemeindefinanzen überprüfen zu können.

d)

Unsere Reformvorschläge zielen dahin, dass die Gemeindefinanzen, wie auch die Infrastrukturpolitik, sich verstärkt am Prinzip der nachhaltigen Entwicklung ausrichten sollen. Die Nutzung der Infrastrukturen soll z.B. an rationellen Kriterien und nicht an Gemeindegrenzen orientiert werden. Ziel ist es, eine optimale Nutzung der öffentlichen Gelder zu gewährleisten und die Bevölkerung nicht mit weiteren Abgaben zu belasten.

Die Einnahmen der Gemeinden kann man grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen. Der kleinere Teil von gut einem Drittel der Funktionskosten fließt über die Gewerbe- und die Grundsteuer in die Kassen. Der weitaus größte Teil kommt aus dem kommunalen Dotationsfonds ("fonds communal de dotation financière"), durch den die Regierung die Gemeinden an den öffentlichen Einnahmen beteiligt und dabei regional auftretende finanzielle Ungleichgewichte, wenigstens teilweise ausgleichen kann. Bis jetzt können die Gemeinden frei über diese staatlichen Mittel verfügen.

Die restlichen Einnahmen stammen aus Gemeindesteuern und staatlichen Zuschüssen. Größeren Gemeinden, oder solche mit einer regen wirtschaftlichen Aktivität und entsprechenden Einnahmen fällt es leichter, die Nutzung der Infrastrukturen und das Angebot an Dienstleistungen zu optimieren und so schlussendlich die öffentlichen Mittel, die ihnen zur Verfügung zu stehen, besser zu verwerten.

Eine Reform des kommunalen Finanzwesens steht vor folgenden Herausforderungen:

  1. sie muss im Einklang mit den großen Prinzipien der Verfassung, der Gemeindegesetzgebung und der europäischen Charta zur kommunalen Selbstverwaltung stehen und den Empfehlungen des Rates der europäischen Minister Rechnung tragen;

  2. ihre praktische Umsetzung darf keine Schwierigkeiten für die Gemeinden mit sich bringen;

  3. die Reform besteht in einer klaren Umverteilung der Gelder, wobei sicherlich einigen Kommunen mehr, anderen Kommunen weniger Zuschüsse zukommen werden als bisher.

Das Reformkonzept von 2005 hat auf diesem Gebiet drei wichtige Maßnahmen vorgeschlagen. Einerseits soll die Basisdotation, d.h. der Festbetrag des Zuschusses derjenigen Gemeinden, die über die kritische Masse von 3000 Einwohnern verfügen, erhöht werden. Die erste Maßnahme soll diesen Kommunen erlauben ihren Handlungsspielraum bezüglich ihrer Betriebskosten beizubehalten. Gleichzeitig soll diese Maßnahme aber auch diejenigen Kommunen, welche die kritische Masse noch nicht erreichen, veranlassen über eine etwaige Zusammenlegung mit ihren Nachbargemeinden nachzudenken um so die kritische Masse zu erreichen und ebenfalls in den Genuss der höheren Bezuschussung zu kommen. Ich möchte hervorheben, dass diese Basisdotation vom Gemeindesektor für den Gemeindesektor, also gemäß dem Solidaritätsprinzip, finanziert wird. Wir bewegen uns in einem geschlossenen System, innerhalb dessen lediglich eine Umverteilung stattfinden soll.

Als zweite Maßnahme im Finanzbereich sieht das Reformkonzept eine Abänderung der staatlichen Bezuschussungen vor. Bis jetzt hat jedes Ministerium eigene Kriterien bei der Zuteilung der Bezuschussungen seines Kompetenzbereichs angewendet, ohne dass eine übergreifende Koordinierung der staatlichen Unterstützung stattgefunden hätte. Die Regierung verfolgt die Absicht, die einzelnen Regionen Luxemburgs mit adäquaten öffentlichen Einrichtungen auszustatten und den Kommunen die benötigten Zuwendungen zur Instandhaltung und Verwaltung dieser Einrichtungen mittels einer kohärenten Subventionspolitik zukommen zu lassen. Die Regierung möchte die Investitionspolitik der Gemeinden stärker begleiten und so auch sicherstellen, dass sie den Zielen, die im Rahmen des IVL und der Landesplanung gesteckt wurden, entsprechen. Konkret wurde 2005 an die Schaffung eines einzigen "Dotationsfonds für kommunale Einrichtungen" ("fonds unique de dotation à l’équipement communal") gedacht, durch den sämtliche staatliche Kapitalhilfen zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturprojekte fließen sollen. Der Dotationsfonds sollte durch einen Budgettransfer aus dem Staatshaushalt gespeist werden und die Bezuschussungen der einzelnen Ministerien ersetzen. Der Dotationsfonds für kommunale Einrichtungen sollte zweierlei Ziele verfolgen: 1. die normale Bezuschussung von gängigen kommunalen Infrastrukturprojekten und 2. die spezielle Bezuschussung von Projekten von regionaler oder landesplanerischer Bedeutung. Die staatliche Unterstützung ist in diesem Sinne zweckgebunden und steht nicht mehr zur freien Verfügung der Gemeinden, sondern soll eine kohärente und effiziente Organisation der Infrastrukturen auf regionaler und nationaler Ebene sicherstellen.

Ein dritter Aspekt der kommunalen Finanzreform betrifft die Grundsteuer. Die entsprechende Reform zählt zu den mittelfristigen Zielen der Regierung und wurde explizit in der Regierungserklärung von 2004 bekräftigt. Es ist geplant, dass den Kommunen mit der reformierten Grundsteuer ein Mittel zur Verfügung gestellt wird, um das Gemeindeterritorium besser zu verwalten und gleichzeitig höhere Einnahmen zu verbuchen.

Wie Sie meinen bisherigen Erläuterungen entnehmen konnten, umfasst das integrative Konzept für eine territoriale und administrative Reform mehrere Schwerpunkte die, jeder einzeln für sich betrachtet, grundlegende Veränderungen mit sich bringen.. Eine erfolgreiche Durchführung einer solchen Jahrhundertreform verlangt eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, nicht nur mit- sondern auch untereinander.

- 3. -

Ich hatte bereits eingangs erwähnt, dass im Dezember 2004 ein parlamentarischer Sonderausschuss gegründet wurde, der sich exklusiv mit der geplanten territorialen Reorganisation Luxemburgs befasst. Dieser Sonderausschuss ist hochgradig besetzt: Präsident ist mein Amtsvorgänger aus dem Innen- und Landesplanungsministerium; erster Vizepräsident ist ein ehemaliger Landesplanungsminister und aktueller Bürgermeister der Stadt Düdelingen, zweiter Vizepräsident ist der Bürgermeister der Stadt Differdingen. Die weitere Mitglieder des Sonderausschusses sind in der Regel Bürgermeister oder andere Lokalpolitiker.

Der Sonderausschuss kam bisher in 34 Sitzungen zusammen. Gleich zu Beginn der Sitzungen habe ich den Parlamentariern das integrative Reformkonzept des Innen- und Landesplanungsministeriums persönlich vorgestellt. In den folgenden Sitzungen nahmen die einzelnen Parteien allgemein Stellung zum Reformkonzept.

Der Sonderausschuss hat sich dann für themenspezifische Diskussionen entschieden, wobei ein großes Augenmerk auf die Definition der Kompetenzbereiche von Staat und Gemeinden gelegt wurde. Daneben kamen aber auch Personalfragen, die Gemeindefinanzen sowie die staatliche Kontrolle zur Sprache. Die einzelnen Fachminister wurden zur Diskussion über ihre Kompetenzbereiche eingeladen, damit auch sie ihre Sichtweise und eventuelle Reformvorschläge darlegen konnten. Außerdem wurde mit dem Gemeindeverband SYVICOL, dem alle Städte und Gemeinden Luxemburgs angehören, und mit den Vertretern des kommunalen Personalwesens, der Gewerkschaft FGFC, Gespräche geführt. Aufgrund dieser zahlreichen Diskussionen hat der parlamentarische Sonderausschuss einen konkreten Fragekatalog zusammengestellt und der Regierung überbracht um die weitere Vorgehensweise zu definieren und zu präzisieren. Anhand der Debatten, die in den Arbeitssitzungen stattgefunden haben, konnte das von mir vorgelegte Reformkonzept in seinen Stärken bestätigt werden. Die Vorschläge, welche keine Zustimmung im Ausschuss gefunden haben gaben Anlass zu weiteren Überlegungen.

- 4. -

Ich möchte mich nun dem zweiten Schwerpunkt meines Vortrags zuwenden, nämlich den aktuellen Vorschlägen zur Territorialreform. Sie werden merken, dass es sich hierbei zum Teil um Abänderungen des integrativen Reformkonzepts handelt, zum Teil aber auch um neue Themenfelder, deren Reformnotwendigkeit sich aus den zahlreichen Gesprächen ergeben hat.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Innenministerium an bestimmten Prinzipien, wie z.B. der Subsidiarität, der kommunalen Selbstverwaltung und der Dezentralisierung festhält. Dagegen hat sich jedoch z.B. das Prinzip der administrativen Einteilung Luxemburgs, so wie es durch die Verfassung definiert ist, als überholt erwiesen. Es besteht ein deutliches Ungleichgewicht zwischen den heutigen drei administrativen Distrikten in demographischer, wirtschaftlicher und räumlicher Hinsicht. Auch die 12 luxemburgischen Kantone orientieren sich weder soziologischen noch kulturellen Charakteristiken. Während das Reformkonzept eine Orientierung an den sechs Planungsregionen des Leitprogramms zur Landesplanung vorsah, stellen wir heute fest, dass wir uns näher an der Realität bewegen müssen, dies anhand der Dreigliederung Stadtgemeinschaft - Naturpark - "rurbane" Mikroregion, auf die ich später näher eingehen werde. Die 3 bestehenden Distrikte, die 12 Kantone und die ursprünglich vorgesehenen 6 Planungsregionen haben sich für eine administrative Neuordnung als ungeeignet erwiesen.

Als realistischere Lösung für eine ausgeglichene territoriale Einteilung bieten sich eher die bestehenden vier Wahlbezirke an, dies aufgrund folgender Überlegungen:

  • eine administrative Einteilung gemäß den Wahlbezirken wird leichter von den Bürgern akzeptiert, da sie diese Einteilung seit jeher kennen;

  • diese Einteilung trägt den demographischen, wirtschaftlichen und räumlichen Aspekten Rechnung;

  • sie liefert eine Antwort auf die Frage nach der Zuständigkeit für die Stadt Luxemburg im Hinblick auf die Trennung von politischen und administrativen Aufgabenfeldern;

  • die aktuellen Wahlbezirke sind kompatibel mit den angestrebten Planungsstrukturen.

In Bezug auf die Gemeindefinanzen möchte ich zunächst die staatliche Bezuschussungen ansprechen: ich hatte 2005 in meinem Reformkonzept die Schaffung eines "Dotationsfonds für kommunale Einrichtungen" sowie einer "öffentlicher Einrichtung für regionale Koordination" vorgeschlagen. Die Regierung hat sich jedoch gegen den Dotationsfonds, durch den sämtliche staatlichen Hilfen fließen sollten, ausgesprochen, während der parlamentarische Sonderausschuss das Projekt einer öffentlichen Einrichtung für regionale Koordination ablehnt. Es besteht aber ein Konsens darüber, dass die Zuteilungskriterien der staatlichen Unterstützung und Subventionen an die Kommunen (neu-)definiert werden müssen und explizit auch die territoriale Dimension berücksichtigen sollen. Als Alternative zu meinem ersten Konzept schlage ich daher die Einrichtung interministerieller Kommissionen vor, denen permanente Vertreter des Finanzministers, des Innenministers und des Landesplanungsministers angehören und die aufgabenspezifisch durch einen Vertreter des jeweiligen Fachministers erweitert werden. Diese Kommissionen sollen die kommunalen oder regionalen Projekte anhand der zu bestimmenden Zuteilungskriterien für staatliche Unterstützung begutachten und dieses Gutachten soll dann in den Entscheidungsprozess des zuständigen Ministers einfließen. Ein erstes Pilotprojekt einer derart ausgerichteten interministeriellen Kommission wurde bereits für den Bereich der Sportinfrastrukturen gestartet.

Der finanzielle Aspekt der Reform beschränkt sich aber nicht auf die staatlichen Hilfsgelder, sondern wir wollen auch das Finanzierungssystem der Gemeinden an das administrative und territoriale Konzept anpassen. Das Innen- und Landesplanungsministerium plädiert für die Beibehaltung der kommunalen Autonomie im Bereich der kommunalen Abgaben und der kommunalen Steuersätze (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer). Eine eventuelle Steuerung der Entwicklung der Gemeindeabgaben wäre nur in einem gesetzlichen Rahmen möglich. Neuere Gesetzesvorlagen, u.a. im Bereich des Wohnungsbaus, gestehen den Gemeinden zusätzlichen Freiraum bezüglich der Festlegung der kommunalen Grundsteuer zu. Die Kopplung der Gemeindefinanzen an die Staatsfinanzen und die daraus resultierenden Transfers des Staatshaushalts an die Gemeinden steht ebenfalls in der Diskussion. Die administrative Basisdotation, die den Gemeinden durch den kommunalen Dotationsfonds ausbezahlt wird und die bisher anhand der Anzahl der Gemeinderatsmitglieder bestimmt wurde, wird an das neue Konzept angepasst. Ich beabsichtige eine substantielle Erhöhung der Basisdotation unter der alleinigen Berücksichtigung der kritischen Masse der 3000 Einwohner.

Als nächstes möchte ich den Bereich der Raumplanung bzw. der Landesplanung ansprechen. Das Landesplanungsgesetz muss in einzelnen Punkten abgeändert werden, u. a. hinsichtlich der sechs Planungsregionen, auf die ich mich bei der Ausarbeitung des Reformkonzepts im Jahr 2005 basiert hatte. Diese Planungsregionen stießen in der Lokalpolitik auf vereinzelten Widerstand. Gravierender sind jedoch die objektiven Schwierigkeiten, die sich bei der regionalen Planungsarbeit herausgestellt haben. Wie ich bereits erwähnt habe, nimmt die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Stadtgemeinschaft anhand von Übereinkommen zwischen Staat und Gemeinden zu. Aufgrund der erfolgreichen Erfahrungen auf diesem Gebiet, möchte ich ein Alternativmodell zu den sechs Planungsregionen vorstellen, die dem Ungleichgewicht der territorialen Struktur Luxemburgs in punkto Urbanisierung Rechnung trägt.

Die Neudefinition des regionalen Konzepts soll den Grad an Urbanisierung bzw. Ländlichkeit berücksichtigen und erfolgt anhand eines Modells mit drei Varianten, der Dreigliederung, welche ich bereits im Zusammenhang mit der administrativen Einteilung Luxemburgs kurz erwähnt hatte:

  1. die urbane, städtische Variante mit den drei genannten Stadtgemeinschaften, welche die drei städtischen Ballungsräume Luxemburgs umfasst;

  2. die rurale, ländliche Variante mit den Naturparks. Das Land soll vier Naturparks erhalten, wobei die Kompetenzen der Naturparks allgemein erweitert werden können bzw. das Gebiet der zwei bestehenden Naturparks vergrößert werden soll;

  3. die "rurbane" Variante, welche funktionelle Mikroregionen rund um die regionalen Anziehungs- und Entwicklungszentren begreift und ein Gegengewicht zu den Stadtgemeinschaften darstellen soll.

Die städtische Variante trennt die Region Zentrum von ihrer ländlichen Peripherie, was den Mikroregionen Westen und Nord-Westen sowie den drei neuen Einheiten im Osten des Landes zugute kommen soll. Insgesamt soll diese Neudefinition der territorialen Aufteilung die Position der ländlichen Einheiten stärken. In der Region Süden sehen wir nicht nur die Variante einer einzigen Stadtgemeinschaft um die Minettemetropole Esch/Alzette vor. Wir möchten auch die Möglichkeit von drei Stadtgemeinschaften um die Anziehungs- und Entwicklungszentren Esch, Differdingen und Dudelingen offen halten. In der Region Zentrum-Norden gibt es zwei städtische Kerngebiete, die so genannte Nordstadt um Ettelbruck und Diekirch sowie Mersch. ich hatte schon ausgeführt, dass es notwendig ist, die Gemeinden des Ballungsgebiets der Nordstadt in einer Stadtgemeinschaft zusammenzuschließen. Das verstärkte Anziehungs- und Entwicklungszentrum Mersch können wir uns ebenfalls als Stadtgemeinschaft vorstellen, auch wenn die umliegenden Gemeinden heute einen eher ländlichen Charakter zeigen, da dem Alzettetal vom IVL ein starkes Entwicklungspotential zugeschrieben wird.

Diese städtischen Regionen müssen mit Kompetenzen ausgestattet werden, d.h. die Gemeinden treten verschiedene Zuständigkeiten an die regionale Ebene ab. Es handelt sich hierbei um die Zuständigkeiten, die ich bereits 2005 im Reformkonzept genannt hatte: Erstellen eines gemeindeübergreifenden Bebauungsplans mit der Planung der regionalen Infrastrukturen; koordinierte wirtschaftliche Entwicklung mit der Verwaltung von regionalen Gewerbegebieten sowie die Organisation des intraregionalen Verkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr. Ich betone in diesem Zusammenhang erneut, dass wir eine intensive, dauerhafte und strukturierte Zusammenarbeit innerhalb des Ballungsraums anstreben, die anstelle der heutigen punktuellen Kooperation treten soll.

Innerhalb der ländlichen Variante sollen die Zuständigkeiten der Naturparks um folgende Aufgaben erweitert werden:

  • Organisation der regionalen Entwicklung durch die Erstellung von regionalen Entwicklungsplänen, welche nicht nur die Oberflächenplanung beinhaltet, sondern zusätzlich die infrastrukturelle Entwicklung begreift;

  • Sicherstellung der wirtschaftlichen Entwicklung des Parks;

  • Verstärkung der touristischen Aktivitäten innerhalb des Naturparks.

Bei der Entwicklung und Erweiterung der Zuständigkeitsbereiche der Naturparks spielen die Instandhaltung und der Schutz der Natur vorrangige Rollen.

Im Rahmen der "rurbanen" Variante der Mikroregionen rund um Anziehungs- und Entwicklungszentren wird die Form eines Übereinkommens zwischen Staat und Gemeinden vermehrt zum Tragen kommen. Die Übereinkommen haben den Vorteil, dass sie flexible Arbeitsinstrumente darstellen, die auf die raschen Veränderungen und Entwicklungen des "rurbanen" Raums reagieren können. Die trans-kommunale Entwicklung mit der Erstellung von regionalen Entwicklungsplänen sowie die wirtschaftliche Entwicklung der Mikroregion sollen als Arbeitsfelder durch das staatlich-kommunale Übereinkommen geregelt werden.

Das Modell der Dreigliederung bringt Vorteile mit sich, da die drei Varianten zum Teil, nämlich in Form der Naturparks und der Übereinkommen, bereits erprobt sind und auf die Akzeptanz seitens des kommunalen Sektors zählen können. Vor allem ist dieses neue regionale Konzept leichter mit den allgemeinen kommunalen Bebauungsplänen in Einklang zu bringen, welche die Mehrheit der territorialen Entwicklungen bestimmen.

Als nächstes möchte ich auf die interkommunale Zusammenarbeit zurückkommen. Sie erinnern sich, dass ich im Rahmen des Reformkonzepts die freiwillige Fusion und die Gemeinschaft von Gemeinden zum Erreichen der kritischen Masse vorgeschlagen hatte. Aufgrund der Diskussionen, die im parlamentarischen Sonderausschuss und im kommunalen Sektor stattgefunden haben, wird ersichtlich, dass das Übergangsmodell der Gemeinschaft von Gemeinden keinen Anklang findet. Die kontrovers geführte Diskussion hat aber den durchaus erfreulichen Effekt, dass die freiwillige Fusion mittlerweile als adäquate Lösung besser akzeptiert wird. Es haben vermehrt erfolgreiche Fusionsgespräche stattgefunden, so dass wir in naher Zukunft einige Fusionen konkretisieren können. Somit trägt das Reformkonzept bereits erste Früchte, bevor es durch das Parlament gutgeheißen wurde. Auch wurde seit 2005 aktiv an der Schaffung der Stadtgemeinschaften gearbeitet, da sie unabdinglich für die Entwicklung unseres Landes sind. Ich werde den entsprechenden Entwurf demnächst in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

An dieser Stelle möchte ich mich einem Themenfeld zuwenden, welches im Reformkonzept nicht behandelt wurde, das jedoch von großer politischer Bedeutung ist und explizit vom Sonderausschuss hinterfragt wird. Es handelt sich hierbei um die gleichzeitige Ausübung kommunaler und nationaler Mandate, wobei die Kopplung des Bürgermeisteramtes mit dem Abgeordnetenmandat im Vordergrund der Diskussion steht. In diesem Zusammenhang stellt sich außerdem die Frage nach dem "Berufsbürgermeister".

Zurzeit kann man in Luxemburg gleichzeitig die Funktionen des Bürgermeisters einer Gemeinde und des Abgeordneten im nationalen Parlament ausüben. Die simultane Ausübung beider Mandate birgt das Risiko in sich, dass die Entscheidungen im Bereich der Gesetzgebung durch lokalpolitische Interessen beeinflusst und nicht im Einklang mit dem nationalen Gemeinnutz getroffen werden. Man muss sich jedoch vor Augen halten, vor allem als Kommunalpolitiker, dass rein lokale Interessen hinsichtlich des nationalen Gemeinwohls nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfen. Die Politik wird auf nationaler Ebene vermehrt durch die europäische und internationale Politik geprägt, während Lokalpolitik zunehmend einhergeht mit interkommunaler und grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Die Aufgaben der beiden politischen Ebenen zeigen eine ansteigende Tendenz, sowohl bezüglich ihrer Anzahl als auch bezüglich ihrer Komplexität. Rein materiell ist es längst nicht mehr möglich der Ausübung beider Mandate die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. Ich trete daher dafür ein, dass eine Trennung der kommunalen, nationalen und europäischen Mandate angestrebt wird, um den reibungslosen Arbeitsablauf unserer Institutionen zu gewährleisten.

Das zunehmende Ausmaß der kommunalen Aufgaben macht den Ruf nach einem Vollzeitbürgermeister laut. Ich möchte vorausschicken, dass die Mitglieder eines Gemeinderats im Prinzip einer geregelten Arbeit nachgehen und durch ihre Funktion lediglich ein Recht auf Freistellung haben. Eine großherzogliche Verordnung definiert die Dauer der wöchentlichen Freistellung: einerseits aufgrund der Funktion, d.h. Bürgermeister, Schöffe oder Rat, andererseits aufgrund der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Als Innenminister spreche ich mich ganz klar für einen Vollzeit-Bürgermeister aus, mit der Einschränkung, dass die Gemeinde mehr als 10.000 Einwohner zählen muss. Das Vollzeit-Bürgermeisteramt soll anhand einer Ausdehnung der Freistellung für politische Tätigkeiten geschehen, welcher von den Gemeinden finanziert werden soll. Sollten wir es allerdings erreichen, die heutigen 116 Gemeinden auf 50-60 Gemeinden zu reduzieren, dann könnte ich mir auch vorstellen, Vollzeitbürgermeister in allen Gemeinden einzusetzen. Daneben soll eine angepasste Ausdehnung des Politurlaubs für die Schöffen und Räte erfolgen. Die Höhe dieser Ausdehnung wird unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen definiert, sodass etwaige Fusionsgedanken auch anhand dieser Maßnahme ermutigt werden.

In den Augen vieler Lokalpolitiker ist der Gemeindesektor nicht genügend in den gesetzgeberischen Prozess eingebunden, obwohl, wie ich bereits erwähnt habe, zahlreiche Kommunalpolitiker auch in der Abgeordnetenkammer sitzen. Zurzeit vertritt der Gemeindeverband SYVICOL die Interessen der Städte und Gemeinden Luxemburgs. Im Gegensatz zu den Berufskammern, deren Stellungnahme zu bestimmten Gesetzesvorlagen und Verordnungsentwürfen zwingend eingeholt werden muss, ist die Konsultierung eines Gemeindeverbands verfahrenstechnisch nicht vorankert.

Wir haben drei Alternativen untersucht, um den lokalen Bedenken Rechnung zu tragen:

  1. Schaffung einer Kammer der Gebietskörperschaften

  2. Schaffung einer dem Staatsrat ähnelnde Institution oder

  3. Schaffung einer Art Abgeordnetenkammer der lokalen Amtsträger.

Diese Kammer der Gebietskörperschaften ("chambre des collectivités locales") könnte, in den kommunal relevanten Bereichen, ähnliche Aufgaben übernehmen wie die bestehenden Berufskammern, u.a. die obligatorische Einnahme einer Stellungnahme zu Textvorlagen, die den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden betreffen. Diese Kammer sollte sich aus Bürgermeistern zusammensetzen, welche von allen Bürgermeistern des Landes zu wählen sind. Sie könnte Experten zu ihren Debatten hinzuziehen und sollte mit administrativem Personal ausgestattet werden.

Als Innenminister gebe ich ganz deutlich der ersten Alternative, der Kammer der Gebietskörperschaften mit gewählten Vertretern, den Vorzug.

Die geplante Reform der kommunalen Strukturen umfasst aber nicht nur die politischen Entscheidungsgremien, sondern auch die administrative Dimension der Gemeindeverwaltung. Sie sollte in Zukunft aus drei Abteilungen bestehen, die den administrativen, finanziellen und technischen Aufgaben Rechnung tragen.

  1. Die administrative Abteilung soll das Gemeindesekretariat, das Einwohneramt mit dem Meldedienst und dem Personenstandsregister, sowie das Schulamt begreifen. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass die Gemeinden den Posten des Sekretärs in der höheren Laufbahn ansiedeln können, wobei hier allenfalls Juristen oder Ökonomen in Betracht kommen.

  2. Die Finanzabteilung soll die Gemeindekasse sowie alle finanztechnischen Aufgaben der Gemeindeverwaltung umfassen. Der Finanzabteilung wird der kommunale Einnehmer vorstehen, der gegebenenfalls in der höheren Laufbahn anzusiedeln ist.

  3. Die technische Abteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung ist für die Bauüberwachung, die kommunale Raumplanung sowie die technische Verwaltung der kommunalen Gebäude und Anwesen verantwortlich.

Ich möchte abschließend auf die Organisation der Oberbehörde, d.h. des Innen- und Landesplanungsministeriums zu sprechen kommen. Die Reform der administrativen und territorialen Strukturen Luxemburgs darf sich nicht auf den kommunalen und regionalen Bereich beschränken und die staatliche Ebene außer Acht lassen. Ich beabsichtige, zusätzlich zu der vereinfachten Kontrollprozedur, eine Modernisierung der staatlichen Verwaltungsstrukturen innerhalb meines Zuständigkeitsbereichs. Sie müssen sich vor Augen halten, dass die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Aktivitäten des kommunalen Sektors, d.h. der Gemeinden und der Gemeindesyndikate, auf zwei Ebenen erfolgt. Zunächst werden die kommunalen Entscheidungen einer Überprüfung durch den Distriktskommissar vorgelegt. Dieser übermittelt dann die kommunalen Beschlüsse, begleitet von seinem jeweiligen Gutachten, an die staatliche Oberbehörde, d.h. an den Innenminister. Im Innenministerium werden die kommunalen Beschlüsse ein zweites Mal geprüft bevor die ministerielle Entscheidung getroffen wird. Diese Entscheidung wiederum wird den Gemeinden oder Syndikaten durch den Distriktskommissar übermittelt.

Die Prozedur der "doppelten Kontrolle" ist schwerfällig und langwierig, vor allem wenn man bedenkt, dass die Anzahl der kommunalen Beschlüsse kontinuierlich steigt, ohne dass das Personal des Ministeriums oder der Distriktskommissariate aufgestockt wird. An diesem Punkt will ich bei der Restrukturierung ansetzen und die Aufgaben des Ministeriums strikt von denjenigen der Distriktskommissariate trennen.

Die Arbeit des Ministeriums soll sich in Zukunft auf die politische Dimension beschränken, d.h. auf die Umsetzung der Regierungspolitik durch das Ausarbeiten von Textvorlagen zu Gesetzen oder Verordnungen. Die administrative Dimension, d.h. die staatliche Kontrollfunktion, soll durch eine neue Verwaltung, z.B. einer "Verwaltung für innere Angelegenheiten", abgedeckt werden.

Da wir von der Schaffung der 6 Planungsregionen absehen, schlage ich jetzt eine Eingliederung der aktuellen Distriktskommissariate in der neuen "Verwaltung für innere Angelegenheiten" vor. Anstelle der Planungsregionen sollen, wie bereits erwähnt, administrative Bezirke treten, welche auf den heutigen 4 Wahlbezirken basieren. Es soll daher auch vier Niederlassungen der neuen Verwaltung in diesen Bezirken geben, deren Leitung der territoriale Staatsvertreter übernehmen wird, wobei der Hauptsitz der Verwaltung in Luxemburg-Stadt eingerichtet werden soll. Das Personal dieser Verwaltung wird sich aus den derzeitigen Beamten der Distriktskommissariate und einem Teil des jetzigen Personals des Ministeriums zusammensetzen.

Die staatliche Kontrolle wird in Zukunft von der Verwaltung für innere Angelegenheiten ausgeübt werden, d.h. die Gemeinden werden ihre Beschlüsse nur noch an den zuständigen territorialen Staatsvertreter übermitteln, der sich lediglich im Falle von Rechtswidrigkeiten äußern wird. Sollte der Staatsvertreter sich in der vorgesehenen Frist nicht zu einem kommunalen Beschluss äußern, ist von einer impliziten Zustimmung auszugehen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen der kommunalen Autorität und dem Staatsvertreter ist die Einschaltung eines Verwaltungsrichters vorgesehen. Ich schlage vor, dass der genaue Ablauf der beschleunigten administrativen Prozedur gesetzlich festgelegt wird. Die "Verwaltung für innere Angelegenheiten" wird jedoch nicht nur die kommunalen Aktivitäten überprüfen, d.h. a posteriori einschreiten, sondern auch a priori beratend tätig werden, z.B. indem sie den kommunalen Politikern juristisch während der Entscheidungsfindung beisteht oder das Gemeindepersonal bei Projektentwicklungen fachlich berät.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen die kommunale Reformpolitik in Luxemburg etwas näherbringen. Ich habe versucht Ihnen den komplexen Entstehungsprozess dieser Reform zu verdeutlichen und die integrative Vorgehensweise zu begründen. Die eben erwähnten Vorschläge, die als Ergänzung bzw. als punktuelle Abänderungen des Reformkonzepts von 2005 zu bewerten sind, habe ich unserem Premierminister zukommen lassen. Sie werden zusammen mit den Stellungnahmen der anderen Ministerkollegen zu einer gemeinsamen Antwort der Regierung auf die noch offenstehenden Fragen des parlamentarischen Sonderausschusses dienen. Der Abschlussbericht des Sonderausschusses für eine Reorganisation Luxemburgs wird von allen Beteiligten mit großer Spannung erwartet und ich rechne fest damit, dass die neuesten Regierungsvorschläge akzeptiert werden und ein Konsens im Parlament gefunden werden kann. Ich persönlich bin jedenfalls bereit für die praktische Umsetzung der Reform!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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